AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Vertragsgestaltung
Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und der edutrainment company GmbH über die zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.
Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen der edutrainment company GmbH, die den Verträgen beigefügt werden.
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen der edutrainment company GmbH, soweit vereinbart, haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Abweichende Bestimmungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn diesen durch die edutrainment company GmbH nicht widersprochen wird.
- Leistungen des Auftragnehmers
Die edutrainment company GmbH erbringt ihre Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter, die in der Methode edutrainment zertifiziert sind. Einzelheiten erledigt der jeweilige Vertrag mit dem Auftraggeber.
Umfang, Form, Thematik und Ziel der jeweiligen Beratungs- oder Trainingsleistung werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und der edutrainment company GmbH im Einzelnen festgelegt.
Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit Rechenschaft über die erbrachte Leistung zu verlangen. Hierbei werden die Persönlichkeitsrechte der Teilnehmer/innen gewahrt. Die edutrainment company GmbH ist nicht verpflichtet, Auskünfte über Teilnehmer/innen zu geben, es sei denn, dies ist, wie etwa im Falle eines Assessments Teil des Auftrages und schriftlich vereinbart.
- Honorare und Kosten
Ein erstes Kontaktgespräch durch die edutrainment company GmbH ist unentgeltlich.
Ein Beratungshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitung, Konzeption und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.
Für Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart. Tageshonorare für Seminare werden je angefangenen Tag abgerechnet.
Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von technischen Assistenten, von Filmen, Videospots sowie der Einsatz non Neuen Medien. Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet.
Bei Seminaren reist der Trainer am Vortag an. Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
- Sicherung der Leistungen
Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Trainers an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen). Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen der Trainingsarbeit. Eine Vervielfältigung/Verwendung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der edutrainment company GmbH.
Der Auftraggeber informiert die edutrainment company GmbH vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird von Auftraggeber benannt.
Die edutrainment company GmbH verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages.
Die edutrainment company GmbH trifft die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminarhotels sowie sonstigen Dritten, die zur Duchführung des Auftrages eingesetzt werden. Die edutrainment company GmbH wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen und haftet ausschließlich für
- Auswahlverschulden.
Die edutrainment company GmbH ist berechtigt, ihre Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Kann ein Termin zur Erbringung der Leistungen, insbesondere der Seminardurchführung, durch die edutrainment company GmbH wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist die edutrainment company GmbH unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen berechtigt, die Dienstleistung an einem neu zu vereinbarenden Termin innerhalb von 6 Monaten nach dem ausgefallenen Termin nachzuholen.
Die edutrainment company GmbH übernimmt für Schäden, die durch Ihre gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Angestellten verursacht werden, keine Haftung, außer es handelt sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
- Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
- Stornobedingungen
Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich die edutrainment company GmbH den Termin andersweit zu besetzten. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Honorars zuzüglich der angefallenen Kosten zu zahlen. Kann der Termin nicht an anderweitig besetzt werden, sind bei Absagen bis 12 Wochen 50%, bis zu acht Wochen vorher 75% und bis zu vier Wochen vorher 100% des Honorars zuzüglich eventuell angefallener Kosten zu zahlen.
- Weltanschauliche Neutralität
Die edutrainment company GmbH versichert, keine religiösen, weltanschaulichen oder politischen Ziele während oder nach dem beauftragten Projekt zu verfolgen oder Werbung dafür zu betreiben. Insbesondere distanziert sich die edutrainment company GmbH in jeglicher Weise von den Lehren Ron L. Hubbards.
- Gerichtsstand
Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der edutrainment company GmbH oder diesen Geschäftsbedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der edutrainment company GmbH. Dies gilt ebenfalls, falls a) der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder b) der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder seinen Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
- Schriftform
Sämtliche Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
- Sonstige Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
Februar 2010, edutrainment company


