Am Dienstag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Arbeitgeber fortan die täglich geleistete Arbeitszeit aller Beschäftigten erfassen müssen. Das Ziel des Urteils ist die Einhaltung des in der EU-Grundrechtecharta verankerten Arbeitsrechts, wonach jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer das Recht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit, auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten sowie auf bezahlten Jahresurlaub eingeräumt wird.
Die Gewerkschaften begrüßen das EuGH-Urteil „als klare Schutzmaßnahme“, da die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitszeiterfassung den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen die Durchsetzung ihrer Interessen und Rechte erleichtere. Laut Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) sind im Jahr 2018 zwei Milliarden Überstunden angefallen, die Hälfte davon unbezahlt.
Arbeitgeberverbände befürchten hingegen das Wiedererstarken der fast schon überwunden geglaubten „Stechuhren-Mentalität“, bei der Beschäftigte pünktlich um 18 Uhr den Stift fallen lassen bzw. den Computer herunterfahren.